Reisekrankenschutz für Kuba Reisende

12.05.2010
Wichtige Info für Yachtcharter Crews ab Kuba: Jeder Kubareisende ist ab 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Dies teilt das auswärtige Amt unter den Einreisebestimmungen für Kubareisende mit.  

Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. Nähere Informationen können beim auswärtigen Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kuba/Sicherheitshinweise.html#t5 nachgelesen werden.
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